HERR PYKO FOTOGRAFIE
Herr Pyko – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines

1.1. Herr Pyko – im Folgenden HP genannt – handelt im Sinne von Jan Pyko und ist sein gesetzlicher Vertreter im Geschäftsverhältnis mit den Auftraggebern – im folgenden Kunden genannt.

1.2. Das von HP produzierte bzw. vermittelte Bildmaterial sowie der Bestand des HP- Archivs sind ausschließlich als Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 des Urheberrechtsgesetzes anzusehen.
1.3. HP überträgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Nutzungsrechte an dem gelieferten Material. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Bildmaterial, das durch HP im Auftrag produziert wurde, sowie von Lizenzen an Bildmaterial, welches aus dem HP-Archiv entliehen ist, gelten ausschließlich die folgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen. Sie gelten mit dem Empfang des Materials als akzeptiert, womit jeder möglicher Gegenbestätigung des Kunden unter Berufung auf seine Liefer- und Geschäftsbedingungen bereits hiermit widersprochen wird. Mündlich vereinbarte Abweichungen von den hier formulierten Liefer- und Geschäftsbedingungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch HP wirksam.
2. Durch HP im Auftrag produziertes Material
2.1. Exklusivrechte und Nutzungsdauer

2.1.1. Als Nutzung gilt jede Nutzungsart im Sinne des Urheberrechts, insbesondere jede
Veröffentlichung, Kundenpräsentation, Layout, Arbeitsvorlagen oder Andrucke.

2.1.2. Mit der vollständigen Honorierung der von HP erbrachten Leistungen und der Erstattung aller bei der Produktion und der Übersendung angefallenen Kosten erwirbt der Kunde die Lizenz zur einmaligen Nutzung des Materials für den von ihm bei Bestellung angegebenen Nutzungszweck. Das in seinem Auftrag durch HP produzierte Material steht dem Kunden bis zur Erstveröffentlichung exklusiv für die Dauer eines Jahres zur Verfügung, gerechnet ab Datum des Lieferscheines. Jede zeitlich überschreitende oder von der vereinbarten abweichende, bzw. mehrmalige Nutzung des Materials für andere Verwendungszwecke ist nicht gestattet. Nach erfolgter Nutzung im Sinne der getroffenen Abrede, spätestens jedoch nach einem Jahr, muss das gesamte, von HP produzierte Material, auf Kosten und Risiko des Bestellers an HP zurückgeführt werden, womit die vom Kunden erworbene Lizenz erlischt und ohne Einschränkung wieder an den Urheber, HP, übergeht.

2.1.3. Der Verbleib von HP-Bildmaterial beim Kunden über diese Frist hinaus bedarf schriftlicher Zustimmung und zusätzlicher Vergütung. Die Weitergabe des Materials durch den Kunden an Dritte während oder nach dieser Frist ist ausgeschlossen.
2.1.4. Bei Stornierung eines Auftrages wird ein Ausfallhonorar fällig. Erfolgt die Absage
bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Auftragshonorars. Bei späterer Absage wird das gesamte Auftragshonorar fällig.

2.2. Urhebervermerk und Belegexemplare

2.2.1. Jedes veröffentlichte, aus der Urheberschaft des HP stammenden Bildes muss unter Hinweis auf § 13 UrhG mit der Bildzeile »Jan Pyko« versehen erscheinen. Ausgenommen davon sind Einblendungen in Filme und Fernsehausstrahlungen sowie Produktionen, bei denen diesbezüglich besondere schriftliche Abmachungen zwischen HP und dem Kunden getroffen
wurden.

2.2.2. Wird die Autorenzeile unterlassen, ist HP berechtigt, einen Verletzungsaufschlag in Höhe von 100% des Auftragshonorars als Entschädigung zu fordern. Darüber hinaus wird der Kunde in diesem Fall HP von allen daraus resultierenden Forderungen Dritter freistellen.
2.2.3. Bei jeder Veröffentlichung eines oder mehrerer Bilder von HP ist er Kunde ohne besondere Aufforderung zur Übersendung von zwei Belegexemplaren unverzüglich nach Veröffentlichung verpflichtet. Handelt es sich um eine nichtkörperliche Veröffentlichung z.B. im Internet, wird der Kunde unverzüglich nach Veröffentlichung des Bildmaterials den entsprechenden Link / URL mitteilen.
2.2.4. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den
Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

2.3. Persönlichkeitsrechte
Bei der Produktion von Bildmaterial im Auftrag hält der Kunde die Agentur HP grundsätzlich frei von Schadenersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen resultieren. Wird vom Kunden das Vorliegen schriftlicher Verzichtserklärungen dieser Personen verlangt, so muss dies vor Beginn der Auftragsproduktion ausdrücklich vereinbart
werden. Ansonsten kann durch HP keine Haftung für den Bestand übertragener Persönlichkeitsrechte übernommen werden. Das gilt auch für eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie von Rechten am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG). Die Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen und/oder urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht Bestandteil dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen und muss vom Kunden vor der Verwendung selbst bei den/dem Berechtigten eingeholt werden.

2.4. Haftung, Schadenersatz

2.4.1. Für die Beschädigung oder den Verlust von Unikaten, z.B. Diapositiven, aus der
Urheberschaft von HP durch den Kunden bzw. seine Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn Beschädigung oder Verlust durch einen oder mehrere Nachauftragnehmer verursacht wurden, die zum entsprechenden Zeitpunkt in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden standen. Der Kunde haftet auch für Schäden an den Unikaten, sofern sie auf ungenügende Verpackung bei der Rücksendung des Materials an HP zurückzuführen sind, genau wie für den Verlust bzw. die Beschädigung von Material, das zur Rücksendung an HP nicht mit registrierter Post aufgegeben wurde.

2.4.2. Mit der Bezahlung von Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Unikaten erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an dem beschädigten oder verlorenen Material.
2.4.3. Für die Höhe des Schadenersatzes in diesem Sinne gelten die unter Ziffer 3.8.1.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführten Sätze. Bei Beschädigung des Materials mit der Folge eingeschränkter Nutzbarkeit bleibt es beiden Seiten vorbehalten, den Nachweis über den Grad der Einschränkung und über die Höhe des tatsächlichen Schadens zu führen.

3. Aus dem HP-Archiv entliehenes Bildmaterial
3.1. Haftung
Die Berechtigung zur Vergabe von Lizenzrechten wird vor jeder Vergabe sorgfältig geprüft. Eine Haftung für den Bestand der übertragenen Rechte wird nicht übernommen.
3.2. Persönlichkeitsrechte
Sind Personen auf den Fotos abgebildet, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, soweit erforderlich, Einwilligung nach dem § 22 ff. KUG einzuholen. Für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild haftet die Agentur HP gegenüber dem Kunden nur, wenn die Einwilligung des Abgebildeten schriftlich bestätigt wurde. Darüber hinaus ist jede Haftung gegenüber dem Vertragspartner, die aus der Verletzung von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten herrührt,
ausgeschlossen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist lediglich die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

3.3. Leihfrist
HP stellt das gelieferte Material für drei Wochen, beginnend mit der Versendung durch HP, leihweise zur Verfügung, insofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Überschreitung der Leihfrist durch den Kunden wird eine Vertragsstrafe von40,00 € pro Bild und angefangener Woche fällig. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt hiervon unberührt. Das gilt auch für den Fall, dass der Nachweis geführt wird, es sei tatsächlich kein Schaden eingetreten. Die Vertragsstrafe kann nicht für länger als ein Jahr gefordert werden. Wenn der Kunde den Nachweis darüber führt, dass die Leihfrist nicht durch eigenes, sondern durch Verschulden von ihm Beauftragter entstanden ist, so enthebt ihn dies nicht der Haftung gegenüber HP.
3.4. Nutzungsrechte
Jede Art der Verwendung des Bildmaterials durch den Besteller bedarf vorab der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HP. Der Besteller ist verpflichtet, HP dazu sämtliche Angaben mitzuteilen (z.B. Art der Publikation, Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet,
Erscheinungsweise, Standdauer etc.). Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Veröffentlichung und nur für den vereinbarten Nutzungszweck in einem Objekt, bei Verlagsobjekten z.B. nur für die erste Auflage in der Originalsprache, freigegeben. Bildmaterial von HP darf ohne dessen vorherige Zustimmung nicht reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert (z.B. Lithos, Filme, elektronische Medien), verändert oder
auf andere Weise genutzt werden. Das gilt auch dann, wenn das Bildmaterial über Dritte (z.B. bei Verlagsübernahmen etc.) oder aus anderen Quellen (bei urheberrechtlich geschützten Vorlagen z.B. aus Druckwerken) in Besitz genommen wird. Eventuell angefertigte Kopien etc. sind Eigentum von HP und ihm auszuhändigen; im Übrigen gelten auch für sie die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung für die mit HP vereinbarte Nutzung erlaubt.
Die Bilder/Texte dürfen nicht sinnentstellend oder wahrheitsverändernd verwendet werden. Die Verwendung der Fotos zu Werbe- und zu Wahlkampfzwecken ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis von HP zulässig. Personenbildnisse dürfen nur redaktionell verwendet werden.
Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes und stellt HP von Ansprüchen Dritter frei, die sich hieraus ergeben könnten. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) zu beachten.

3.5. Bildnachweis und Belegexemplar

3.5.1. Bei Veröffentlichung von HP-Archivmaterial muss der auf dem Lieferschein angegebene Bildnachweis als Urhebervermerk vollständig abgedruckt werden. Für jeden Fall der Unterlassung ist grundsätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Abdruckhonorars bzw. der vereinbarten Lizenzgebühr fällig. Bei nicht genehmigter Nutzung berechnet HP das fünffache Honorar.
3.5.2. Von jeder Veröffentlichung ist HP unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zuzusenden.
3.6. Honorare
3.6.1. Die Abdrucklizenz/Nutzungsgenehmigung gilt erst als erteilt, nachdem die Höhe des Honorars vereinbart wurde. Die Übertragung von Nutzungsrechten sowie die Höhe des Honorars beziehen sich grundsätzlich auf die einmalige Nutzung. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
3.6.2. Für Farbfotos, die ohne vorherige Zustimmung von HP als Schwarz-Weiß-
Bilder verwendet werden, wird das volle Farbfoto-Honorar erhoben.

3.6.3. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden
und begründen ein zusätzliches, ebenfalls gesondert zu vereinbarendes Honorar.

3.7. Gebühren
Für die Erstellung von Material aus dem HP-Archiv wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Sie richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Das Porto und die sonstigen Gebühren für den Versand gehen in voller Höhe zu Lasten des Kunden.
3.8. Schadenersatz

3.8.1. Für verloren gegangenes oder beschädigtes Bildmaterial wird ein Schadenersatz
in Höhe von 1.500,00 € pro Original und mindestens 25,00 € pro Abzug berechnet. Bei gleichzeitiger Überschreitung der vereinbarten bzw. laut diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Leihfrist werden die Schadenersatzbeträge für verloren gegangenes oder beschädigtes Bildmaterial zusätzlich zu den bis dahin entstandenen Überschreitungsgebühren erhoben. Bei unberechtigter Verwendung und Weitergabe des Bildmaterials ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch HP haftet der Kunde für alle sich daraus ergebenden Ansprüche Dritter. Darüber hinaus ist HP auch in diesem Fall berechtigt, für jede ungenehmigte Verwendung eines Bildes einen von dem Kunden Schadenersatz in Höhe von 1.500,00 Euro zu verlangen. Beiden Vertragspartnern bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, es sei ein höherer bzw. geringerer Schaden entstanden.
3.8.2. Mit der Bezahlung von Schadenersatzforderungen durch den Kunden erwirbt dieser weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an dem Material.
4. Zahlungsbedingungen
Die von HP gestellten Rechnungen über Honorare und Kostenerstattungen sind unverzüglich nach Erhalt zahlbar, brutto ohne Abzug ohne dazukommende MwSt. ($19 UStG). Bei Verzögerung der Zahlung durch den Kunden behält sich HP die Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, bzw. in der Folge die Einforderung
des Materials und eine Ausfallentschädigung vor.

5. Beanstandungen
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt bzw. Abruf des Bildmaterials schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt es als ordnungs- und vertragsgemäß zugegangen. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich HP im Rahmen seiner Möglichkeiten zu einer Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen.
Kann HP durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist HP im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung, insbesondere
von der Lieferung von Bildmaterial, befreit.

6.5. Nutzungsrechte
Jede Nutzung von Bilddaten ist honorarpflichtig. Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von HP vergeben. Der Kunde hat vor der Nutzung in jedem Fall eine Nutzungsgenehmigung einzuholen. Pauschale Vereinbarungen für genau festgelegte Nutzungsformen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform. Die Höhe des Nutzungshonorars bemisst sich medienspezifisch nach der entsprechenden aktuellen Preisliste von HP, bzw. des . Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert alle zur Abrechnung der Nutzungen erforderlichen Angaben zu machen. Im Fall von vom Kunden nicht gemeldeten und somit nicht genehmigten Nutzungen ist AP berechtigt, gemäß Ziffer 3.5.1. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) einen Verletzungsaufschlag (Vertragsstrafe) von 400% auf das von ihm ansonsten geforderte Nutzungshonorar für die jeweilige Verwendung in Rechnung zu stellen.
Eine Bearbeitung des Bildmaterials z.B. durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Photocomposing oder Montagen mit mechanischen oder elektronischen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Kunden schadensersatzpflichtig.

6.7. Reklamation
Ansprüche auf Schadenersatz wegen mangelnder technischer Qualität sind ausgeschlossen, es sei denn HP hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6.8. Datenschutz
HP ist berechtigt, die Kundendaten und alle Daten über Zugriffe mit den Zugangsdaten des Kunden elektronisch zu speichern. HP versichert, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur rechtlichen Verfolgung seiner Ansprüche gegen den Kunden notwendig ist.
7. Sonstiges

7.1. Bei eventueller Nichtigkeit eines oder mehrerer Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleibt die Gültigkeit aller sonstigen Punkte davon unberührt. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.
7.2. Bei Auftragsproduktionen für Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Vergabe von Lizenzen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.